Übersicht
- Tipps für Verkäufer
- Tipps für Vermieter
- Tipps für Käufer
- Tipps für Mieter
- Finanzierung
- Energieausweis
- Versicherung
Tipps & Infos
Tipps beim Verkauf Ihrer Immobilie
- Wie ist die aktuelle Marktsituation?
- Wie viel ist mein Objekt wert?
- Welchen Preis kann ich am Markt erzielen?
- Wofür hafte ich als Verkäufer bzw. wie sieht es mit der Gewährleistung aus?
- Wie schaffe ich es mein Objekt zum bestmöglichen Preis, so rasch und angenehm wie möglich zu verkaufen?
- Wie komme ich zu Interessenten für mein Objekt bzw. in weiterer Folge wie finde ich den richtigen Käufer?
- Wie verhindere ich Immobilientouristen?
- Hat der Verkauf steuerliche Auswirkungen?
- Wie sichere ich den Erhalt des Kaufpreises ab?
- Worauf ist bei der Vertragabwicklung zu achten?
- Was habe ich bei erfolgtem Verkauf zu tun (Übergabe, Versicherungsverträge usw)?
- uvm.
Dabei können Ihnen nur erfahrene Makler mit entsprechenden Kenntnissen des regionalen Immobilienmarktes behilflich sein.
Eine Aufgabe, die eine gewissenhafte Arbeit erfordert - für RE/MAX ist dies Tagesgeschäft.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung, des vorhandenen Netzwerkes und der guten Ausbildung können Sie beim Verkauf auf RE/MAX vertrauen.
Immobilien zu verkaufen, ist doch ein Kinderspiel. Sicher?
Ja, das kann jeder. Die Frage ist nur wie, mit welchem Aufwand und zu welchem Preis.
Spazierengehen kann auch jeder und Extremklettern ist nur etwas für trainierte Spitzenathleten.
Auch Immobilien rasch und bestmöglich am Markt zu platzieren, ist ein Profi-Job.
Denn es geht um
- Ihr Geld,
- Ihre Zeit, ja auch um
- Ihre Sicherheit.
Zum Geld.
Das ist dort, wo sich die sprichwörtliche Freundschaft angeblich aufhört.
Dort beginnt der Verkaufsprozess mit der
- professionellen, nachvollziehbaren Ermittlung des marktgerechten Verkaufspreises
- aufgrund der Erhebung aller bewertungsrelevanten Unterlagen
- aufgrund der Marktanalyse im RE/MAX-ImmoSpiegel.
- die Zielgruppen-Analyse mit der Erstellung eines möglichen Käuferprofils
(Wer kann und will und darf diese Immobilie zu welchem Preis kaufen?) - die Entwicklung des individuellen Vermarktungsplanes für Ihre Immobilie
(Mit welchen Mitteln macht wer die möglichen Käufer aufmerksam?) - die professionelle Datenaufbereitung mit Fotos, Beschreibungen, Plänen, Grundbuchsauszügen, Genehmigungen, etc. mit all den notwendigen Behördenwegen
- die Darstellung aller relevanten Informationen in Form einer informativen und ansprechenden Verkaufsmappe, meist "Exposee" genannt.
Darüberhinaus: Warum lassen Sie sich beim Finanzamt von Ihrem Steuerberater vertreten und bei Gericht von einem Anwalt? Könnte es sein, weil diese Kraft Ausbildung und Erfahrung bessere Resultate erzielen? Könnte es sein, dass das auch für RE/MAX-Makler gilt?
Zu Ihrer Zeit.Die oben genannten Vorarbeiten benötigen natürlich Zeit und Sachkenntnis. Ebenso die
- Bewerbung mit Verkaufstafeln, Transparenten, Zu-Verkaufen-Karten, Verkaufsfoldern, Schaufenster-Exposees, Direct Mailings, etc.
- Die Datenbank-Recherche bei den vorgemerkten Interessenten, bei ehemaligen Käufern und ehemaligen Verkäufern ist für Selbstverkäufer rasch erledigt, denn diese Verkaufs-Chancen existieren für ihn gar nicht.
- Ebenso wenig die Aufbereitung für andere RE/MAX-Makler im lokalen, nationalen und internationalen Netzwerk. Mehr als die Hälfte aller RE/MAX-Immobilien werden von 2 Maklern in Kooperation vermarktet
- Mehr als ein Drittel aller RE/MAX-Immobilienverkäufe starten auf www.remax.at, der größten Maklerwebsite Österreichs, weil über 10 Jahre erstklassiges Maklerservice viel Vertrauen und Bekanntheit aufgebaut haben.
- Darüberhinaus finden Interessenten die von RE/MAX betreuten Immobilien auf allen relevanten Immobilien-Internet-Plattformen Österreichs
- und je nach Immobilie und Zielgruppe in lokalen, regionalen, nationalen und internationalen Zeitungen und Magazinen.
- Nur das Lesen über die regelmäßig eintreffenden Aktivitäten-Berichte über den Verkaufsverlauf kostet Sie Zeit.
- laufende neue Innovationen bei der Vermarktung (Open House, Lange Nacht der Immobilie, Bieterverfahren, usw.)
Haftungen.
- Kennen Sie Ihr Risiko, wofür Sie mit Ihren Aussagen gegenüber Interessenten haften?
- Bei Besichtigungen, bei Verhandlungen, bei Auskünften?
- Haben Sie einen Energieausweis, wissen Sie wo Sie ihn bekommen und vor allem: Kennen Sie Ihre Haftungen gegenüber Käufern und Mietern, wenn Sie keinen vorweisen können?
- Sind Ihnen die lauernden rechtlichen und steuerrechtlichen Fallstricke, Risiken und Möglichkeiten beim Immobilienverkauf immer vor Ihrem geistigen Auge? Echte Experten haben Routine und Erfahrung.
- Auch die Übergabe der bereits verkauften Immobilie muss professionell durchgeführt werden. Quasi "wasserdichte" Übernahme-Protokolle gewährleisten dies.
- Die Zahlung des Kaufpreises muss natürlich sichergestellt werden. Aber nicht erst nach Vertragsunterzeichnung, sondern schon lange vorher: Bonitätsprüfung des Interessenten, Bankgarantie, Finanzierungs-Check und Geldtransfer-Management sind da die wichtigsten Stichworte.
- RE/MAX testet seine Makler regelmäßig flächendeckend in ganz Österreich, anonym und unerkannt. Mystery Shopping eben. Und klopft die Experten auf all die Risiken ab. Um sie für Sie als Kunden auszuschließen.
- Haben Sie sich jemals Gedanken gemacht, wer aller Immobilien besichtigen möchte? Und: Wie interessant es für manche ist, fremdes Eigentum genauer kennen zu lernen?
- Und vor allem: zu welchem Zweck?
- Bestens ausgebildete Immobilien-Experten unterscheiden echte Interessenten von solchen, die nur schauen wollen, oder nicht das Geld haben, oder sogar finstere Absichten.
- Wollen Sie wirklich Personen kennenlernen, die sich nur für Ihr Geld und Ihre Adresse interessieren?
- RE/MAX-Makler führen alle Besichtigungen und Verhandlungen nach Rücksprache mit Ihnen in Ihrem Namen und in Ihrem Sinn durch, ohne dass Sie unnötig in Erscheinung treten müssen. Ihr Auftritt ist erst bei der Vertragsunterzeichnung beim Anwalt oder Notar nötig.
Auf den Punkt gebracht
- 560 RE/MAX-Immobilienexperten in 110 Büros alleine in Österreich arbeiten nach dem RE/MAX-Code of Ethics. Sie sind bestens ausgebildet und werden laufend überprüft.
- Sie sind höchst motiviert, innovativ und erfolgreich.
- Sie vermitteln 20 Transaktionsseiten pro Tag oder 10.000 Verkaufstransaktionsseiten pro Jahr. Mehr als jede andere Marke. Wohl nicht ganz grundlos
Kostenlose Beratung
Wir beraten Sie gerne kostenlos beim Verkauf Ihrer Immobilie.Kontaktieren Sie uns einfach.
Tipps bei der Vermietung Ihrer Immobilie
- Wie finde ich am Markt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so schnell und angenehm wie möglich?
- Was ist der faire Preis für das Objekt meiner Wahl?
- Gibt es Belastungen wie etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte und dergleichen?
- Wie sieht es mit Bebauungsmöglichkeiten aus?
- Ist eine Baubewilligung bzw. eine Benützungsbewilligung vorhanden?
- Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
- Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?
- Gehört die Einrichtung zum Haus?
- Wann bekomme ich die Schlüssel bzw. ab wann muss ich Zahlungen für das Objekt (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom usw.) übernehmen?
- Ist das Objekt ausreichend versichert?
- Kann ich eine Versicherung kündigen?
- uvm.
Was Ihr RE/MAX-Experte für Sie tun kann, ist schnell gesagt:
Viel Gutes, was Ihnen das Vermieter-Leben erleichtert und absichert.
Im Detail ist es dann doch ein bisschen umfangreicher. Aber dafür hat RE/MAX für Sie 3 unterschiedliche FAIRMIET® - Serice Pakete geschnürt. Nähere Informationen dazu sowie eine kostenlose Beratung erhalten Sie bei Ihrem RE/MAX-Büro in Ihrer Nähe.
Kostenlose Beratung
Wir beraten Sie gerne kostenlos für Ihr Vorhaben Ihre Immobilie zu vermieten.Kontaktieren Sie uns einfach.
Sie wollen eine Immobilie kaufen?
Fragen wie
- Wie finde ich am Markt mein passendes Objekt zu einem fairen Preis so schnell und angenehm wie möglich?
- Was ist der faire Preis für das Objekt meiner Wahl?
- Gibt es Belastungen wie etwa Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Bestandrechte und dergleichen?
- Wie sieht es mit Bebauungsmöglichkeiten aus?
- Ist eine Baubewilligung bzw. eine Benützungsbewilligung vorhanden?
- Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
- Mit welchen Nebenkosten ist zu rechnen?
- Gehört die Einrichtung zum Haus?
- Wann bekomme ich die Schlüssel bzw. ab wann muss ich Zahlungen für das Objekt (Grundsteuer, Versicherung, Wasser, Strom usw.) übernehmen?
- Ist das Objekt ausreichend versichert?
- Kann ich eine Versicherung kündigen?
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Wir können Ihnen eine erstklassige Beratung, eine langjährige Branchenerfahrung, ein entsprechendes Netzwerk und eine gute Ausbildung bieten.
Haben Sie Interresse, eine Immobilie zu kaufen? Dann nehmen Sie doch einfach Kontakt zu Ihrem nächstgelegenen RE/MAX Büro auf. Immobilien - Büro in Ihrer Nähe.
Der Erfolg gibt uns Recht!
Niemand vermittelt mehr Immobilien als RE/MAX! RE/MAX ist weltweit in mehr als 100 Ländern mit über 7.000 Immobilienbüros und mit über 110.000 Maklern das umsatzstärkste Immobiliensystem.
Immobilien mieten
- Wie finde ich mein passendes Mietobjekt?
- Habe ich den notwendigen Marktüberblick?
- Unterliegt das Objekt dem MRG oder handelt es sich um eine Voll- bzw. Teilausnahme?
- Welche vorzeitigen Kündigungsmöglichkeiten habe ich als Mieter?
- Thematik Erhaltung/Instandhaltung - Wer ist wofür verantwortlich?
- Darf sich der Vermieter einen Schlüssel behalten?
- Welche Nebenkosten sind mit dem Abschluss eines Mietvertrages verbunden?
- Darf der Vermieter eine Kaution verlangen?
- Ist der Eigentümer zur Vermietung berechtigt (Fruchtgenussrecht, Miteigentum)?
- uvm.
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Die richtige Finanzierung ist der Schlüssel zur eigenen Immobilie
Finanzierungsrechner
Wie viel Geld benötigt man wirklich? Kann ich mir das alles leisten? » mehrMachbarkeitsrechner
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Wohnbauförderungen
- Wohnbauförderung OÖ
- Wohnbauförderung NÖ
- Wohnbauförderung Tirol
- Wohnbauförderung Steiermark
- Wohnbauförderung Salzburg
- Wohnbauförderung Kärnten
- Wohnbauförderung Vorarlberg
- Wohnbauförderung Wien
- Wohnbauförderung Burgenland
Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Was und Wozu?Der Energieausweis ist ein Dokument, das die Gesamtenergie-Effizienz eines Gebäudes angibt. Der Energieausweis oder „Ausweis über die Gesamtenergie-Effizienz“ dient zur Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergie-Effizienz von Gebäuden („EU Gebäude-Richtlinie“), bzw. den daraus folgenden bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften. (2.3)
Was ist drin?
Die Seite 1 des Energieausweises hat vier Faktoren zu enthalten, nämlich
- den spezifische Heizwärmebedarf,
- den Primärenergie-Bedarf,
- die Kohlendioxid-Emissionen und
- den Gesamtenergie-Effizienz-Faktor,
Die Seite 2 hat die detaillierten Ergebnisdaten zu enthalten.v Darüber hinaus sind
- der Aussteller des Energieausweises,
- das Ausstellungsdatum und
- das sich daraus ergebende Ende des Gültigkeitszeitraums (maximal 10 Jahre)
Wofür?
Bei Neubauten muss ein Energieausweis erstellt werden, sofern die jeweils geltende Bauordnung dafür keine speziellen Ausnahmen vorsieht. Bei bestehenden Gebäuden, Gebäudeteilen, Nutzungsobjekten, Wohnungen, Geschäftsräumlichkeiten, sonstigen selbstständigen Räumlichkeiten, Bauprojekten und Renovierungsobjekten wird ein Energieausweis benötigt, wenn diese verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen. (2.1-5)
Wer?
Verkäufer, Vermieter und Verpächter, in eingeschränkter Form auch Immobilienmakler und -verwalter, sind verpflichtet, bei Verkauf/Vermietung/Verpachtung einen Energieausweis vorzulegen und bei Anzeigen in Druckwerken und elektronischen Medien einzelne Inhalte des Energieausweises anzuführen. (3)
Wann und Wo?
Die Vorlagepflicht besteht bereits seit dem 1.1.2009. Ab dem 1. Dezember 2012 kommt die Anzeigepflicht in Druckwerken und elektronischen Medien dazu (10.1). Dazu ist ein nach den bisherigen Regelungen erstellter Energieausweis zu verwenden, der nicht älter als zehn Jahre ist. (10.2-3)
- Informationspflicht in Inseraten
In Immobilien-Inseraten (egal, ob gedruckt oder elektronisch übermittelt) müssen ab 1. Dezember 2012 der spezifische Heizwärmebedarf (HWB) und der Gesamtenergie-Effizienz-Faktor (fGEE) des Gebäudes/Nutzungsobjekts enthalten sein. (3) - Vorlage- und Aushändigungspflicht
Damit den Interessenten vergleichbare Angaben über den energetischen Normverbrauch aller Kauf-, Miet- und Pachtobjekte in Gebäuden zur Verfügung stehen, muss ein gültiger Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Wohnung, Büro, Ladenlokal etc.) rechtzeitig vor einer Vertragserklärung des Interessenten (Kauf-/Miet-/Pachtanbot) dem Käufer/Mieter/Pächter vorgelegt und binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ausgehändigt werden. (4.1)
Was, wenn nicht?
Was, wenn kein Energieausweis vorgelegt wird?Falls der Verkäufer/Vermieter/Verpächter keinen Energieausweis vorlegt, so gilt gemäß Gesetz automatisch zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergie-Effizienz als vereinbart. (7.1)
Diese Rechtsfolgen können per Vertrag nicht ausgeschlossen werden: Weder die Vorlagepflicht, noch die Aushändigungspflicht, noch die Haftung des Erstellers für die Richtigkeit, noch die Folgen von Nichtvorlage oder Nichtaushändigung! (8)
Der Käufer/Mieter/Pächter kann nach vergeblicher Aufforderung sein Recht auf Aushändigung des Energieausweises auch gerichtlich geltend machen oder selbst einen Energieausweis erstellen lassen und die Kosten vom Verkäufer/Vermieter/Verpächter einfordern. (7.2)
Darüber hinaus werden sowohl Immobilien-Inserate ohne HWB und fGEE als auch die fehlende Vorlage oder fehlende Übergabe eines gültigen Energieausweises mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu € 1.450,- bedroht. (9.1, 9.2.1-2)
Alternativen: Gesamtgebäude, Referenzobjekt
Falls nur ein Nutzungsobjekt verkauft/vermietet/verpachtet werden soll, so kann ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden: entweder über die Gesamtenergie-Effizienz dieses Nutzungsobjekts oder über die Gesamtenergie-Effizienz eines vergleichbaren Nutzungsobjekts im selben Gebäude oder über die Gesamtenergie-Effizienz des gesamten Gebäudes (4.2)
Bei einem Einfamilienhaus genügt auch die Vorlage und Aushändigung eines Ausweises über die Gesamtenergie-Effizienz eines vergleichbaren Gebäudes von ähnlicher Gestaltung, Größe und Energieeffizienz aufgrund einer bestätigten (!) Ähnlichkeit in Gestaltung, Größe, Energieeffizienz, Lage und Standortklima. (4.3)
Ausnahmen von der Vorlage- und Aushändigungspflicht
- Gebäude, die nur frostfrei gehalten werden; (5.1)
- abbruchreife Gebäude: Abbruch lt. Vertrag max. 3 Jahre nach Verkauf; (5.2)
- Gebäude für rein religiöse Zwecke; (5.3)
- provisorische Gebäude mit max. 2 Jahren Plan-Nutzungsdauer; (5.4)
- Gebäude für Industrie, Gewerbe, Landwirtschaft, deren Temperierung überwiegend durch eigene innere Abwärme erfolgt; (5.5)
- bloß saisonal genutzte Wohngebäude unter best. Bedingungen; (5.6)
- frei stehende Gebäude mit weniger als 50 m2 Gesamtnutzfläche. (5.7)
Dies ist nur ein geraffter Überblick über wesentliche Informationen zum Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 EAVG 2012 (Ziffern in den Klammern sind die §§). Diese Informationen sollen und können jedoch eine auf den konkreten Einzelfall bezogene Beratung durch einen Fachmann nicht ersetzen.
Weitere Informationen zum Thema „Energieausweis“
Wo gibt es den Energieausweis? Achtung: In Österreich dürfen gültige Energieausweise nur von befugten Ausstellern angefertigt werden! Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland.
Eine österreichweite Kontaktmöglichkeit zu befugten Energieausweiserstellern bietet das ENERGY GLOBE Portal bzw. die Energiesparhotline von ENERGY GLOBE (070/90555, Mo - Fr 08:00 bis 19:00 Uhr).
Kostenloser Online Energie-Check für Ihr Gebäude
In welchem Zustand ist Ihr Haus? Schaffen Sie sich einen kostenlosen Überblick über Ihren Energieverbrauch! Mit dem Online Energie-Check können Sie Ihr Eigenheim selbst testen und erhalten gratis einen Richtwert für Ihre Energiekennzahl (= Heizwärmebedarf). Bitte beachten Sie: Der Online Check dient nur Ihrer Information und gilt nicht als Energieausweis!
Ein Tipp: Hier können Sie auch herausfinden, welche Sanierungsmaßnahme wirklich etwas bringt! Probieren Sie es gleich aus!
Zum Check
Versicherung
Versicherung für Ihr Zuhause
Sie haben Ihre neue Wohnung oder Ihr neues Haus gefunden?Gratulation! Damit Sie trotz Schäden durch z.B. Feuer oder Einbruchdiebstahl keinen Verlust erleiden, sollten Sie sich eine Haushaltsversicherung zulegen. RE/MAX Austria empfiehlt Ihnen dafür Zurich Connect, die Online Versicherung. Berechnen Sie die Versicherung einfach online: mit 7% exklusivem RE/MAX-Rabatt.
Haushaltsversicherung: für Schäden am Wohnungsinhalt
Eigenheimversicherung: ersetzt Schäden am Gebäude selbst